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VG Bayreuth: Grob fahrlässige Verursachung einer Gefahr, Unterlassene Überwachung einer Brandstelle, Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, Notwendigkeit der Aufwendungen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fehlende Beteiligungsfähigkeit einer Erbengemeinschaft, Auslegung
Urteil vom 18.11.2025 – B 1 K 23.609